Mit einem Partner aus den USA ist die Hochzeit in Dänemark meist unkompliziert: US-Urkunden brauchen keine Apostille, und englische Dokumente müsst ihr nicht übersetzen lassen. Stolpern lassen euch vor allem zwei Dinge: ein US-Scheidungsurteil, aus dem nicht hervorgeht, dass es endgültig ist, und der Aufenthaltsnachweis seit dem Start des EES.
Dieser Ratgeber ist für Paare, bei denen einer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt und der andere die US-Staatsangehörigkeit hat: ob er in den USA wohnt, schon bei euch lebt oder als Soldat oder Zivilangestellter in Deutschland stationiert ist. Die Regeln für alle anderen Staatsangehörigkeiten zeigt unsere Seite Regeln nach Herkunftsland. Wer statt der Reise nach Dänemark eine Online-Trauung über Utah erwägt, findet den Vergleich im Ratgeber Online-Hochzeit in Utah oder Dänemark.
Welche Unterlagen braucht ein Partner aus den USA?
Den Antrag stellt ihr online beim Familieretshuset, der dänischen Behörde für Familienrecht. Sie prüft, ob ihr heiraten dürft, und stellt dafür die Prøvelsesattest aus, die dänische Ehefähigkeitsbescheinigung. Die Gebühr beträgt DKK 2.100 (ca. €281) und wird nicht erstattet. Vom US-Partner braucht sie je nach Lage diese Unterlagen:
| Unterlage | Wann? | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| US-Reisepass | immer | Farbscans aller Seiten inklusive Umschlag und leerer Seiten; in den letzten 10 Jahren ausgestellt, mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig, mindestens 2 freie Seiten |
| Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts | immer | Ausdruck des EES-Rechners plus Tickets; mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staats genügt der Titel |
| Scheidungsurteil | nach jeder früheren Ehe | endgültiges Urteil (final decree) mit Nachweis der Rechtskraft |
| Sterbeurkunde | wenn der frühere Ehepartner verstorben ist | Death Certificate der zuständigen Behörde |
| Geburtsurkunden | bei gemeinsamen Kindern | Birth Certificates der Kinder |
| Meldenachweis | wenn ihr zusammen ausserhalb Dänemarks lebt | etwa eine Meldebescheinigung, nicht älter als 4 Monate |
In der Regel nicht verlangt werden eure eigenen Geburtsurkunden, ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Ledigkeitsbescheinigung. Wer nie verheiratet war, bestätigt das im Antrag mit seiner Unterschrift unter Strafandrohung; einen Nachweis fordert das Familieretshuset nur im Einzelfall an. Die vollständige Liste für beide Partner steht im Ratgeber Dokumente für die Hochzeit in Dänemark.
Ein Detail, das US-Bürger oft übersehen: Die US Passport Card ersetzt den Pass nicht. Einen Ausweis statt des Reisepasses akzeptiert das Familieretshuset nur von EU-Bürgern.
Brauchen US-Urkunden eine Apostille oder Übersetzung?
Nein, in der Regel nicht. Das Familieretshuset nennt die USA in seinen Dokumentationsanforderungen ausdrücklich bei den Ländern, deren Urkunden normalerweise weder Legalisation noch Apostille brauchen, zusammen mit Kanada, Australien, Neuseeland und der Türkei. Und weil die Behörde Dokumente auf Dänisch, Englisch und Deutsch annimmt, braucht eine englische US-Urkunde auch keine Übersetzung.
Massgeblich ist aber das Land, das eine Urkunde ausgestellt hat, nicht die Staatsangehörigkeit. Wurde euer Partner zum Beispiel in Mexiko, in der Dominikanischen Republik oder in Deutschland geschieden, gelten die Regeln dieses Landes; welche das sind, erklärt die Anleitung Apostille für die Hochzeit in Dänemark. Ist ein Dokument nicht auf Englisch, etwa auf Spanisch, muss ein autorisierter Übersetzer es vor dem Antrag ins Dänische, Englische oder Deutsche übersetzen, mit allen Stempeln und Vermerken. Mehr dazu im Ratgeber beglaubigte Übersetzung.
US-Scheidungsurteil: endgültig oder nur vorläufig?
Hier entstehen bei US-Partnern die meisten Nachforderungen. Nach der dänischen Verwaltungsvorschrift für Eheschliessungen braucht die Behörde bei einer Scheidung ausserhalb der nordischen Länder drei Dinge: eine Kopie des Scheidungsdokuments, einen Nachweis der Rechtskraft und, falls nötig, eine Übersetzung mit allen Vermerken. Der Rechtskraftnachweis (dänisch: retskraftpåtegning) belegt, dass die Entscheidung endgültig ist: Niemand kann mehr Rechtsmittel einlegen, oder die Frist dafür ist ungenutzt abgelaufen.
In den USA ist das Scheidungsrecht Sache der Bundesstaaten, und manche unterscheiden zwischen einer vorläufigen und einer endgültigen Entscheidung:
- In Massachusetts ergeht zunächst ein „Judgment of Divorce Nisi“. Endgültig wird die Scheidung erst nach einer Wartefrist; vorher darf niemand neu heiraten.
- In Kalifornien steht das Datum, an dem die Ehe endet, in der „Notice of Entry of Judgment“ (Formular FL-190). Endgültig ist die Scheidung, wenn das Gericht diese Mitteilung eingetragen hat.
Auch die US-Einwanderungsbehörde stellt im USCIS Policy Manual klar: Vorläufige Urteile („interlocutory decrees“, „decrees nisi“) belegen kein Ende der Ehe, solange die Wartefrist oder Bedingung nicht erfüllt ist.
So geht ihr vor:
- Beim Clerk of Court des Gerichts, das die Scheidung ausgesprochen hat, eine beglaubigte Kopie (certified copy) des endgültigen Urteils bestellen, mit allen Seiten.
- Prüfen, ob das Urteil selbst zeigt, dass es endgültig ist. Wenn nicht, beim Gericht eine Bestätigung der Rechtskraft anfordern; fragt beim Clerk, welche Bescheinigung er dafür ausstellt.
- Bei mehreren früheren Ehen das Urteil zu jeder Ehe beilegen.
- Weicht der Name im Urteil vom heutigen Pass ab, etwa weil das Urteil den früheren Namen wiederhergestellt hat, das Dokument beilegen, das die Änderung zeigt. So kann die Behörde die Person sicher zuordnen.
Ein Punkt, an den kaum jemand denkt: Dänemark erkennt eine ausländische Scheidung nur an, wenn eine Verbindung zum Scheidungsstaat bestand, in der Regel weil einer der Ehegatten dort wohnte oder beide seine Staatsangehörigen waren. Die Verwaltungsvorschrift nennt als Beispiel ein dänisches Paar, das sich während eines Urlaubs in den USA scheiden liess; diese Scheidung erkennt Dänemark nicht an. Für Deutschland braucht eine US-Scheidung ausserdem die Anerkennung nach § 107 FamFG, wenn nicht beide Ehegatten damals US-Bürger waren, etwa nach einer Ehe mit einer deutschen Partnerin. Wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Geschieden: die zweite Hochzeit in Dänemark.
Einreise und Aufenthalt: visumfrei, aber mit EES-Nachweis
US-Bürger brauchen für Dänemark kein Visum und dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Einreisestempel gibt es seit dem 10. April 2026 nicht mehr: Das Entry/Exit System (EES) erfasst Ein- und Ausreisen digital. Für den Antrag weist euer Partner den rechtmässigen Aufenthalt deshalb so nach (Stand 03.11.2026):
- Noch nicht eingereist: Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Rechners für den geplanten Aufenthalt.
- Nach dem 10.04.2026 ein- oder ausgereist: derselbe Ausdruck plus Flugtickets oder Bordkarten.
- Mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staats, etwa einer deutschen Aufenthaltserlaubnis: Der Titel genügt. Mit ihm braucht euer Partner auch für Dänemark kein Visum, und die Zeit mit dem Titel zählt nicht zu den 90 Tagen.
Plant so, dass der Trautag sicher in die erlaubten 90 Tage fällt. Die Prøvelsesattest gilt vier Monate ab Ausstellung, kürzer, wenn Pass, Visum oder Aufenthaltstitel früher ablaufen. Schritt für Schritt erklärt den Nachweis der Ratgeber EES-Nachweis für die Hochzeit; was bei visumpflichtigen Partnern anders ist, steht im Ratgeber zum Schengen-Visum. Eine Reisegenehmigung nach dem ETIAS-System hat die EU angekündigt; ob sie bei eurer Reise schon nötig ist, prüft ihr kurz vorher auf der offiziellen EU-Seite.
In Deutschland stationiert: Soldaten und Zivilangestellte mit SOFA-Status
Viele US-Bürger leben in Deutschland als Angehörige der Streitkräfte, des zivilen Gefolges oder als deren Familienangehörige nach dem NATO-Truppenstatut (SOFA). Das Truppenstatut befreit Mitglieder einer Truppe im Aufnahmestaat von Pass- und Visumvorschriften; sie weisen sich mit Truppenausweis und Marschbefehl aus. Das betrifft den Staat, in dem sie stationiert sind, und sagt nichts darüber, wie das Familieretshuset einen privaten Aufenthalt in Dänemark bewertet.
Eine eigene Regel für den SOFA-Status nennt das Familieretshuset auf seinen Seiten nicht (Stand 03.11.2026). Es verlangt von allen Antragstellern ausserhalb der EU einen Reisepass und einen Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts in Dänemark. Für die Hochzeitsreise heisst das praktisch:
- Reicht euren regulären US-Reisepass ein. Ein Militärausweis ersetzt ihn im Antrag nicht.
- Rechnet damit, den Aufenthalt wie jeder visumfreie US-Bürger nachzuweisen, also mit dem EES-Ausdruck und den Tickets. Fragt vor dem Antrag beim Familieretshuset nach, ob es in eurem Fall weitere Unterlagen sehen will.
- Was der Dienst für Urlaub, Reisen ausserhalb Deutschlands und eine Heirat verlangt, regelt nicht Dänemark, und diese Regeln prüfen wir nicht.
Nach der Hochzeit: Ist die Ehe in den USA gültig?
Direkt nach der Trauung bekommt ihr zwei internationale Heiratsurkunden in fünf Sprachen, darunter Englisch. Für die USA heisst das:
- Eintragen lassen müsst ihr die Ehe bei keiner US-Behörde; das schreiben die US-Botschaften selbst. Ob ein Bundesstaat eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennt, richtet sich nach seinem Recht; bei Fragen verweist die US-Botschaft in Deutschland an den Attorney General eures Bundesstaats.
- Für Einwanderung und Visa gilt bei USCIS die „place of celebration rule“: Eine Ehe zählt, wenn sie dort gültig ist, wo sie geschlossen wurde, und beide frei waren, einander zu heiraten. Deshalb prüft USCIS auch, ob frühere Scheidungen endgültig waren.
- Dokumente in fremder Sprache verlangt USCIS mit vollständiger englischer Übersetzung und Erklärung des Übersetzers. Weil die dänische Urkunde auch Englisch enthält, entfällt das in der Regel.
- Für die Namensänderung im US-Pass gilt die Heiratsurkunde als Nachweis; welches Formular passt, hängt davon ab, wie alt euer Pass ist.
Eine Apostille verlangt USCIS dafür nicht ausdrücklich. Die US-Botschaft in Deutschland rät Paaren, die in Deutschland heiraten, aber zur internationalen Urkunde mit Apostille, damit sie später in den USA verwendbar ist. Für eure dänische Urkunde gilt derselbe Gedanke: Die Apostille stellt das dänische Aussenministerium aus, für DKK 250 und in etwa 5 bis 7 Werktagen. Wie das geht, steht im Ratgeber Apostille auf die dänische Heiratsurkunde; als Zusatzleistung übernehmen wir sie für €149,99.
Und in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
In Deutschland wird die dänische Ehe in aller Regel ohne eigenes Verfahren anerkannt; die Eintragung ins deutsche Eheregister ist freiwillig. Österreich verlangt die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister, die Schweiz eine Meldung über die zuständige Schweizer Vertretung. Einzelheiten stehen in den Ratgebern zur Anerkennung in Deutschland und zur Namensänderung nach der Hochzeit.
Will euer Partner zu euch nach Deutschland ziehen, hat er als US-Bürger zwei Vorteile: Er darf ohne Visum einreisen und die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise in Deutschland beantragen (§ 41 AufenthV). Und einen Deutschnachweis vor dem Zuzug verlangt das Gesetz von Staatsangehörigen dieser Länder nicht (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG). Was ihr sonst braucht, erklärt der Ratgeber Familiennachzug nach der Hochzeit.
Typische Stolperfallen mit US-Partner
- Ein vorläufiges Urteil (nisi, interlocutory) statt des endgültigen eingereicht.
- Ein Affidavit oder eine Familienstandsbescheinigung statt des Scheidungsurteils.
- Eine Scheidung in einem Bundesstaat, in dem keiner der Ehegatten lebte.
- Die Passport Card statt des Reisepasses, oder ein Pass, der zu früh abläuft.
- Ein fehlender EES-Ausdruck, oder einer, der nicht zu den tatsächlichen Reisedaten passt.
- Ein anderer Name im Urteil als im Pass, ohne Dokument, das die Änderung zeigt.
Jede dieser Lücken führt zu einer Nachforderung, und dann wird es langsam: Vollständige Anträge entscheidet das Familieretshuset in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen, nach einer Nachforderung bearbeitet es derzeit Anträge aus August 2026 (Stand 03.11.2026). Welche Unterlagen euer Fall braucht, zeigt der kostenlose Eignungs-Check; im Complete-Paket prüfen wir jede Unterlage vor dem Einreichen (alle Preise). Weitere Stolpersteine binationaler Paare fasst der Ratgeber Binationale Hochzeit in Dänemark zusammen.



