Eine zweite Hochzeit in Dänemark ist deutlich einfacher als die erste, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig vorliegt. Zu den üblichen Dokumenten kommen dann vor allem Urteil und Rechtskraftvermerk hinzu.
Zusätzliche Dokumente für Geschiedene
- Scheidungsurteil in vollständiger Ausfertigung
- Rechtskraftvermerk, ohne den das Urteil für das Familieretshuset wertlos ist
- Bei Auslandsscheidung je nach Land eine Apostille auf Urteil und Rechtskraftvermerk
- Bei Mehrfachscheidung alle Urteile, nicht nur das letzte
- Bei Tod des Vorgängerpartners die Sterbeurkunde statt des Scheidungsurteils
Gibt es Sperrfristen?
Dänemark selbst kennt keine Sperrfrist. Das Heimatland des Partners kann aber eine haben: Wird die dortige Frist verletzt, kann die neue Ehe dort nichtig sein. Bei Türkei, Iran oder Saudi-Arabien lieber vorab klären.
| Land der Scheidung | Sperrfrist | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschland, Österreich | Keine | Sofort heiraten möglich |
| Schweiz | Keine | Sofort möglich |
| Türkei (Frauen) | 300 Tage | Gesetzliche Wartefrist, vorab klären |
| Iran, Saudi-Arabien | Variabel | Iddat-Frist je nach Region |
| Brasilien | Keine | Seit 2010 abgeschafft |
Sonderfall: Auslandsscheidung
Eine Scheidung aus einem EU-Mitgliedsstaat (ausser Dänemark) wird in Deutschland automatisch anerkannt (Brüssel-IIa-VO). Eine Scheidung aus einem Drittstaat braucht ein Anerkennungsverfahren beim Oberlandesgericht, das mehrere Monate dauern kann.
Typische Probleme und wie ihr sie löst
- Rechtskraftvermerk fehlt: Beim Familiengericht des Scheidungsortes einen neuen Auszug mit Rechtskraftvermerk anfordern (€18–35).
- Auslandsscheidung nicht in DE anerkannt: Anerkennungsverfahren beim OLG (§ 107 FamFG), kostet €90–250 und dauert mehrere Monate. Bei EU-Scheidungen entfällt das.
- Mehrfachscheidung, eine Urkunde fehlt: Beim damaligen Standesamt das fehlende Scheidungsurteil aus dem Eheregister anfordern, kostet €12–20.



