Diese AGB regeln euren Vertrag mit uns als Service-Agentur. Sie gelten für alle Buchungen, beginnend mit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Vertragspartner ist Danish Wedding Koltman (Einzelunternehmen, Inhaber Alexander Koltman, 5400 Baden/Schweiz), nachfolgend «wir». Vollständige Angaben im Impressum.
1. Leistungsumfang
Wir sind eine in der Schweiz ansässige Service-Agentur. Wir unterstützen bei der Vorbereitung, Einreichung und Koordination eurer Eheschliessung in Dänemark. Wir sind keine Behörde, kein Anwaltsbüro und erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des deutschen RDG, des österreichischen Berufsrechts oder des schweizerischen Anwaltsrechts.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, frühestens jedoch nach Erhalt der vereinbarten Zahlung auf den im jeweiligen Paket ausgewiesenen Festpreis: bei Vollzahlung mit deren Eingang, bei vereinbarter Anzahlung mit Eingang der Anzahlung. Der Restbetrag wird spätestens vor dem Trautermin fällig. Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss steht euch das Widerrufsrecht zu (siehe Widerrufsbelehrung und Ziffer 6).
3. Pflichten der Auftraggeber
- Vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zur eigenen Person
- Bereitstellung gültiger Originaldokumente
- Zeitnahe Mitwirkung bei Rückfragen der Behörde
- Selbstständige Einreise und persönliches Erscheinen am Trauungstag (die Trauung wird von einer dänischen Kommune durchgeführt, nicht von uns)
3a. Welche Unterlagen wir anfordern und welche nicht
Wir fordern von euch ausschliesslich die Dokumente an, die das dänische Familieretshuset für die Prüfung der Ehefähigkeit benötigt (Reisepass bzw. ID, Familienstands-/Zivilstandsnachweis, ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, Aufenthaltstitel oder Visum).
Private Beziehungsnachweise wie Fotos, Chatauszüge oder Social-Media-Unterlagen fordern wir nicht pauschal an. Falls solche Nachweise euren Fall sinnvoll stärken oder Familieretshuset sie im Einzelfall verlangt (z. B. bei Rückfragen zur Ernsthaftigkeit der Beziehung), strukturieren wir mit euch eine möglichst datensparsame Einreichung. Wir ersetzen dabei keinen Rechtsbeistand.
3b. Behördenvollmacht und persönliche Erklärungen
Für die organisatorische Bearbeitung erteilt ihr uns eine separate Behördenvollmacht. Sie erlaubt uns, Unterlagen vorzubereiten, mit zuständigen Stellen zu kommunizieren und Dokumente nach eurer Freigabe weiterzuleiten.
Persönliche Wahrheitserklärungen, Eheabsichtserklärungen oder sonstige Erklärungen, die Familieretshuset oder eine dänische Kommune zwingend von euch selbst verlangt, unterschreiben wir nicht an eurer Stelle. Beide Partner bleiben für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben verantwortlich.
4. Vergütung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Festpreise. Die Antragsgebühr des dänischen Familieretshuset (Familienrechtsamt, derzeit ca. €281) ist im Paket «Rundum begleitet» (Complete) im ausgewiesenen Festpreis enthalten und wird von uns abgeführt. Im Paket «Selbermacher» (Essential), beim Apostille-Service und beim Gemeindewechsel ist diese Behördengebühr nicht enthalten; sie wird von euch direkt an das Familieretshuset gezahlt. Trauungsgebühren der jeweiligen dänischen Kommune, Apostille- und Legalisationsgebühren für eure eigenen Unterlagen sowie Reise- und Übernachtungskosten sind nicht enthalten und werden separat fällig; wir nennen euch die aktuellen Beträge im Vorfeld.
Der Apostille-Service (Zusatz zu Essential oder Complete) umfasst: Nach der Trauung beschaffen wir die Apostille des dänischen Aussenministeriums (Udenrigsministeriet) auf eurer dänischen Heiratsurkunde, einschliesslich der Apostille-Gebühr des Ministeriums, des Kuriers zum Ministerium und des getrackten UPS-Versands der Urkunde zu euch, sowie bei Bedarf eine beglaubigte Übersetzung (DE/AT/CH). Nicht enthalten sind Apostillen, Legalisationen und Übersetzungen eurer eigenen Unterlagen für den Antrag (z. B. Geburts- oder Familienstandsurkunden); diese beschafft ihr selbst, und wir sagen euch genau, welche ihr braucht.
Der Gemeindewechsel (einzeln buchbar, auch wenn ihr den Antrag selbst gestellt habt) setzt voraus, dass das Familieretshuset eure Trauung bereits genehmigt hat. Er umfasst: Wir suchen eine dänische Kommune mit freiem Trautermin in dem Zeitraum, den ihr uns nennt, beantragen mit eurer Vollmacht beim Familieretshuset die Weiterleitung eurer Genehmigung an diese Kommune und buchen dort den Termin. Welche Termine frei sind, entscheiden allein die Kommunen; wir schulden die sorgfältige Suche und Beantragung, nicht einen bestimmten Termin. Die Genehmigung bleibt vier Monate ab Ausstellung gültig, der Wechsel verlängert diese Frist nicht. Im Paket «Rundum begleitet» (Complete) ist ein Gemeindewechsel inklusive, wenn eure Wunschkommune keinen passenden Termin hat.
5. Haftung und Haftungsbegrenzung
5.1 Beratungs-, keine Erfolgshaftung. Wir bereiten Anträge nach den uns mitgeteilten Daten und den zum Bearbeitungszeitpunkt geltenden Anforderungen des dänischen Familieretshuset (Agency of Family Law) vor. Die Entscheidung über die Erteilung der Proklamation (Prøvelsesattest) obliegt ausschliesslich der dänischen Behörde. Wir schulden eine sorgfältige Vorbereitung, keinen Erfolg.
5.2 Mitwirkungspflichten. Die Auftraggebenden sichern zu, dass alle übermittelten Personenstandsdaten und Dokumente vollständig, echt und nicht manipuliert sind. Für falsche, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Angaben haftet allein die auftraggebende Person.
5.3 Behördliche Verzögerungen. Wir haften nicht für Bearbeitungszeiten, Rückfragen, Nachforderungen oder Ablehnungen durch Familieretshuset, dänische Standesämter, Apostille-Behörden, vereidigte Übersetzer oder Postdienstleister. Vollständige Anträge entscheidet Familieretshuset derzeit meist binnen etwa fünf Arbeitstagen; fordert die Behörde Unterlagen nach, kann es mehrere Monate dauern (Stand September 2026: rund 2–3 Monate). Die Gesamtdauer hängt zusätzlich von der Terminvergabe der Kommune ab.
5.4 Eigenbeschaffung. Sofern ihr Dokumente, Apostillen oder Übersetzungen selbst beschafft (Paket Essential), prüfen wir diese auf formale Vollständigkeit. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir nicht.
5.5 Nicht erstattbare Drittkosten. Die behördliche Antragsgebühr des Familieretshuset, Apostille- und Legalisationsgebühren sowie beglaubigte Übersetzungen eurer eigenen Unterlagen, Trauungsgebühren der jeweiligen Kommune sowie Reise- und Übernachtungskosten werden unmittelbar an die jeweilige Stelle gezahlt. Diese Beträge werden auch bei Ablehnung oder Antragsrücknahme von den jeweiligen Stellen nicht erstattet. Die konkrete Höhe richtet sich nach den zum Antragszeitpunkt aktuellen Gebührensätzen; wir nennen sie euch im Vorfeld nach aktuellem Stand. Beim Apostille-Service sind die Gebühr des dänischen Aussenministeriums, Kurier und Versand im Festpreis enthalten.
5.6 Haftungshöchstbetrag. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung pro Schadensfall auf den Wert des Service-Honorars (ohne Drittkosten) begrenzt, höchstens CHF 5.000. Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ihr regelmässig vertrauen dürft) haften wir für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die vorstehende Höchstgrenze gilt insoweit nicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten haften wir nicht.
5.7 Keine Rechtsberatung. Unsere Hinweise ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung, insbesondere nicht in Fragen des Aufenthalts-, Namens-, Ehe- oder Familienrechts. Für individuelle Rechtsfragen empfehlen wir die Beratung durch eine/n zugelassene/n Rechtsanwalt/-anwältin.
5.8 Wahrheitspflicht und Scheinehe. Die auftraggebenden Personen sichern zu, dass die Eheschliessung dem tatsächlichen Willen beider entspricht und nicht vorrangig der Erlangung eines Aufenthaltstitels oder sonstiger unzulässiger Vorteile dient. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung jederzeit und ohne Erstattung bereits entstandener Leistungsanteile einzustellen, wenn begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit bestehen oder Angaben nachweislich unrichtig sind. Für Folgen unrichtiger Angaben, insbesondere straf- und ausländerrechtliche, haften ausschliesslich die auftraggebenden Personen.
6. Widerrufsrecht
Vierzehn Tage Widerrufsrecht ab Vertragsschluss für Verbraucherinnen und Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU. Kundinnen und Kunden in der Schweiz räumen wir dasselbe Widerrufsrecht zu den Bedingungen der Widerrufsbelehrung freiwillig vertraglich ein. Details siehe Widerrufsbelehrung. Habt ihr ausdrücklich verlangt, dass wir sofort beginnen, und widerruft ihr danach, erstatten wir alle Zahlungen abzüglich des Anteils für bereits erbrachte Leistungen; bei vollständiger Erbringung erlischt das Widerrufsrecht. Online widerrufen könnt ihr unter Vertrag widerrufen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Baden, Schweiz, soweit zwingende Verbraucherschutzregeln nichts anderes vorschreiben. Habt ihr euren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder Österreich, gelten für euch zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen eures Aufenthaltsstaats (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO); dieser Schutz wird durch die Wahl schweizerischen Rechts nicht eingeschränkt. Als Verbraucher könnt ihr zudem an eurem Wohnsitzgericht klagen und nur dort verklagt werden (Lugano-Übereinkommen).
8. Streitbeilegung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt; ein Link darauf wird deshalb nicht mehr angegeben.