Die Apostille ist eine typische Stolperfalle bei der Hochzeit in Dänemark, dabei ist die Regel einfach: Urkunden aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz brauchen in der Regel keine, Urkunden aus vielen Ländern ausserhalb Europas schon.
Hier geht es um eure eigenen Urkunden für den Antrag beim Familieretshuset. Die Apostille auf eure dänische Heiratsurkunde nach der Trauung ist ein anderes Thema, siehe Apostille auf die dänische Heiratsurkunde.
Was ist eine Apostille überhaupt?
Die Apostille ist eine internationale Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Sie bestätigt, dass Stempel und Unterschrift auf einer Urkunde echt sind. Sie ersetzt die langwierige klassische Legalisation. Für Urkunden aus vielen Ländern ausserhalb Europas ist sie Voraussetzung dafür, dass dänische Behörden sie anerkennen; Urkunden aus Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, müssen stattdessen legalisiert werden.
Brauche ich eine Apostille?
Entscheidend ist das Land, das die Urkunde ausgestellt hat, nicht eure Staatsangehörigkeit. Grundlage sind die Dokumentationsanforderungen des Familieretshuset:
In der Regel keine Apostille
- Deutschland, Österreich, Schweiz
- Übriges Europa inkl. Grossbritannien, ausser den Ländern in der zweiten Liste
- USA, Kanada, Australien, Neuseeland
- Türkei
Apostille oder Legalisation nötig
- Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina
- Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo
- Russland, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan
- Alle übrigen Länder ausserhalb Europas, z. B. Brasilien, Indien, Südkorea
Welche Dokumente werden apostilliert?
Ob überhaupt eine Apostille nötig ist, entscheidet das Ausstellungsland (siehe oben). Stammen eure Urkunden aus einem Land mit Apostille-Pflicht, betrifft das typischerweise die folgenden Unterlagen; welche ihr insgesamt braucht, steht im Dokumente-Ratgeber:
- Geburtsurkunde
- Aktuelle Meldebescheinigung oder Wohnsitznachweis
- Familienstandsnachweis / Ledigkeitsbescheinigung
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (falls geschieden)
- Sterbeurkunde des Partners (falls verwitwet)
Wo bekommt ihr die Apostille?
Eine Apostille stellt immer eine Behörde des Landes aus, aus dem die Urkunde stammt. Für Urkunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz braucht ihr für Dänemark in der Regel keine; zur Orientierung trotzdem die zuständigen Stellen. Kosten und Dauer je nach Stelle:
| Land | Zuständige Stelle | Kosten pro Urkunde | Dauer |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Regierungspräsidium bzw. Bezirksregierung des Bundeslandes | €20–25 | 1–4 Wochen |
| Österreich | Amt der Landesregierung | €20–36 | 1–3 Wochen |
| Schweiz | Staatskanzlei des Kantons | CHF 20–30 | 1–2 Wochen |
Für Urkunden aus Ländern mit Apostille-Pflicht (z. B. Brasilien, Indien, Ukraine) ist eine Behörde im Ausstellungsland zuständig; Kosten und Dauer sind dort unterschiedlich.
So läuft die Beschaffung ab
Beispiel: Paar Deutschland × Brasilien, je 2 Dokumente. Die deutschen Urkunden brauchen für Dänemark keine Apostille, die brasilianischen schon.
Frische Urkunden bestellen
Geburtsurkunde und Meldebescheinigung beim Standesamt bzw. Meldeamt anfordern, die brasilianischen Urkunden bei der zuständigen Stelle in Brasilien.
Apostille beantragen (brasilianische Seite)
Bei der zuständigen Stelle in Brasilien: Eine Apostille stellt immer eine Behörde des Landes aus, aus dem die Urkunde stammt.
Beglaubigte Übersetzung
Ein vereidigter Übersetzer überträgt die apostillierten brasilianischen Urkunden ins Deutsche oder Englische.
Einreichung beim Familieretshuset
Online-Antrag mit allen Scans. Vollständige Anträge entscheidet das Familieretshuset in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen (Stand Oktober 2026).
Die typischen Fehler
Zwei Fehler kosten die meiste Zeit. Der erste sind veraltete Urkunden: Familienstandsnachweise dürfen bei Antragstellung höchstens 4 Monate alt sein, also erst die frische Urkunde holen, dann apostillieren. Der zweite sind unnötige Apostillen: Wer Urkunden aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz einreicht, braucht in der Regel keine und spart sich das Geld.
Was kostet die Apostille insgesamt?
Für ein binationales Paar (DE × Drittland mit Apostille-Pflicht, je 2 Dokumente) rechnet ihr realistisch mit €40–120 Apostille-Gebühren für die zwei Drittstaats-Urkunden, €120–280 für beglaubigte Übersetzungen und, falls nötig, €25–80 für das Scheidungsurteil. Zusammen sind das etwa €160–480.



