Welche Unterlagen ihr für Dänemark braucht, hängt von drei Dingen ab: den Basis-Dokumenten, die alle einreichen, eurem Familienstand und dem Land, aus dem eure Urkunden stammen.
Die Basis-Liste für alle Paare
- Reisepass beider Partner, als Fotos aller Seiten inklusive Umschlag und leerer Seiten, in Farbe; Bürger der EU, des EWR und der Schweiz können stattdessen ihren Personalausweis (beide Seiten) einreichen. Pässe von Nicht-EU-Bürgern müssen höchstens 10 Jahre alt, mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und 2 leere Seiten haben.
- Geburtsurkunde, aus der EU am besten als internationale Ausgabe (mehrsprachig, EU-Verordnung 2016/1191); aus Ländern mit Apostille-Pflicht mit Apostille und ggf. beglaubigter Übersetzung.
- Familienstandsnachweis oder erweiterte Meldebescheinigung, nicht älter als 4 Monate.
Für Partner von ausserhalb der EU, des EWR und der Schweiz kommt der Nachweis des legalen Aufenthalts dazu: die Aufenthaltskarte eines Schengen-Staats (Vorder- und Rückseite) oder, seit dem 10. April 2026, das Visum (falls nötig) plus Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Rechners und Flugtickets bzw. Bordkarten. Wer noch nicht eingereist ist, reicht den EES-Ausdruck für den geplanten Aufenthalt ein; visumpflichtige Partner brauchen das Visum also schon vor dem Antrag. Mehr dazu im Ratgeber Heiraten mit Schengen-Visum. Habt ihr gemeinsame Kinder, legt ihr deren Geburtsurkunden bei; wohnt ihr im Ausland zusammen, einen Nachweis der gemeinsamen Adresse. Lasst ihr euch beim Antrag helfen, unterschreibt ihr zusätzlich eine Vollmacht.
Zusatzdokumente nach Familienstand
| Familienstand | Zusätzlich zur Basis-Liste |
|---|---|
| Ledig | Nichts |
| Geschieden | Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk; bei Auslandsscheidung ggf. Apostille; bei mehreren Scheidungen alle Urteile |
| Verwitwet | Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners; geht daraus nicht hervor, mit wem er verheiratet war, zusätzlich die Heiratsurkunde der vorigen Ehe |
Was je nach Herkunft dazukommt
Die Regeln gelten für Urkunden wie Geburtsurkunde, Familienstandsnachweis, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde; Pass und Personalausweis brauchen weder Apostille noch Übersetzung. Wird übersetzt, muss die Übersetzung auch den Apostille-Stempel umfassen.
| Herkunft | Apostille und Übersetzung |
|---|---|
| Deutschland, Österreich | Keine Apostille, keine Übersetzung: Deutschsprachige Urkunden werden direkt akzeptiert. |
| Schweiz | Keine Apostille, obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist; übersetzt werden nur Urkunden auf Französisch oder Italienisch. |
| USA, Kanada, UK, Australien, Neuseeland | Keine Apostille; Englisch wird akzeptiert, übersetzt wird nur, was nicht auf Englisch ist. |
| Türkei | Keine Apostille, aber eine vereidigte Übersetzung ist Pflicht. |
| Russland, Ukraine, Belarus, Georgien u. a. | Apostille und Übersetzung; diese Länder sind die Ausnahmen innerhalb Europas. |
| Brasilien, Indien u. a. | Apostille aus dem Ausstellungsland; Übersetzung, wenn die Urkunde nicht auf Englisch oder Deutsch ist. |
| Iran, Nicht-Haag-Staaten | Legalisation über die dänische Botschaft, dazu eine Übersetzung. |
In welcher Reihenfolge besorgt ihr alles?
Aktuelle Originalurkunden anfordern
Beim Standesamt oder Meldeamt.
Apostille beantragen
Falls nötig, siehe Tabelle oben.
Beglaubigte Übersetzung einholen
Falls nötig, ins Dänische, Englische oder Deutsche.
Farbig einscannen
Hochauflösende, lesbare PDFs.
Online-Antrag stellen
Familieretshuset.dk, Scans hochladen und die Kommune angeben, in der ihr heiraten wollt. Jeder Partner füllt seinen eigenen Teil aus, spätestens 14 Tage nach dem Start; sonst schliesst die Behörde den Fall.
Gebühr zahlen
DKK 2.100 (ca. €281) pro Paar, direkt im Online-Antrag per Karte oder Wallet, nicht erstattungsfähig.
Antwort abwarten
Bei vollständigen Unterlagen in der Regel binnen 5 Arbeitstagen (Stand Oktober 2026).
Termin buchen
Bei der Kommune, die ihr im Antrag angegeben habt; dorthin schickt das Familieretshuset die Genehmigung. Prüft vorher, wo es freie Termine gibt.
Bestellt die Urkunden so kurz wie möglich vor dem Antrag: Familienstandsnachweise und Meldebescheinigungen dürfen bei Antragstellung höchstens 4 Monate alt sein.
Welche Unterlagen euer Fall genau braucht, zeigt der kostenlose Eignungs-Check; die Reihenfolge aller Schritte steht in unserer Schritt-für-Schritt-Checkliste. Wollt ihr den Antrag abgeben, prüfen wir im Complete-Paket jeden Scan vor der Einreichung.



