In aller Regel ja: Eine in Dänemark gültig geschlossene Ehe ist in Deutschland ohne Anerkennungsverfahren wirksam, wenn beide nach ihrem Heimatrecht heiraten durften. In Österreich gilt sie ebenfalls ohne eigenes Verfahren, in der Schweiz wird sie nach einer Meldung eingetragen. Danach bleiben nur drei kleine Formalitäten.
Die rechtliche Grundlage
Die Anerkennung folgt aus dem internationalen Privatrecht (in Deutschland: Art. 11 und 13 EGBGB). Für die Form genügt das dänische Recht; ob jeder von euch heiraten durfte, richtet sich nach dem Recht seines Heimatstaats. Eine wirksam in Dänemark geschlossene Ehe gilt unmittelbar, ohne deutsche Mitwirkung. Die dänische Heiratsurkunde ist der vollwertige Nachweis; dank EU-Verordnung 2016/1191 braucht sie in Deutschland keine Apostille.
Wichtigste Ausnahme: Wurde eine frühere Ehe ausserhalb der EU geschieden, muss diese Scheidung in Deutschland in der Regel erst anerkannt werden (§ 107 FamFG). Sonst gilt die frühere Ehe hier als fortbestehend, und die neue Ehe kann aufgehoben werden. Wie ihr das vor der Hochzeit klärt, steht im Ratgeber zur zweiten Hochzeit.
Was die Anerkennung euch ermöglicht
- Gemeinsame Steuererklärung (z. B. in Deutschland und der Schweiz)
- Erbrecht: Ehegattenerbteil, Ehegattensteuerfreibetrag
- Familienzusammenführung (z. B. Aufenthaltstitel für nicht-EU-Partner)
- Krankenversicherung als Familienangehöriger
- Renten- und Hinterbliebenenrechte
- Gemeinsame Adoption
Die drei sinnvollen Folge-Schritte
Internationale Heiratsurkunde mitnehmen
Ihr bekommt sie in der Regel direkt nach der Trauung, in fünf Sprachen (Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch). Weil Deutsch draufsteht, braucht ihr in Deutschland keine Übersetzung und dank EU-Verordnung 2016/1191 keine Apostille. Das spart auch bei späteren Behördengängen Zeit und Übersetzungsgebühren. Mehr dazu im Ratgeber zur internationalen Heiratsurkunde.
Bürgeramt, dann Finanzamt
Lasst zuerst beim Bürgeramt euren Familienstand im Melderegister ändern, mit der Original-Heiratsurkunde. Erst wenn die Meldebehörde die Ehe erfasst hat, bekommt ihr automatisch Steuerklasse IV/IV; eine andere Kombination wie III/V beantragt ihr danach beim Finanzamt. Dann informiert ihr Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitgeber, mit der mehrsprachigen Urkunde formlos.
Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt
Die Nachbeurkundung im Eheregister ist freiwillig, aber empfohlen (§ 34 PStG): Danach bekommt ihr jederzeit eine deutsche Eheurkunde. Zuständig ist das Standesamt eures Wohnorts in Deutschland oder eures letzten Wohnorts dort, sonst das Standesamt I in Berlin. Kosten und Dauer hängen vom Standesamt ab.
Anerkennung weltweit
| Land | Anerkennung | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschland, Österreich | Ohne Anerkennungsverfahren | Mehrsprachige Urkunde reicht, keine Apostille; in Österreich Meldepflicht (ZPR) |
| Schweiz | Meldung über die Schweizer Vertretung | Danach Eintrag ins Register (Infostar), Apostille oft verlangt |
| Irland | Ohne Anerkennungsverfahren | Keine Apostille (EU-VO 2016/1191) |
| Grossbritannien | In der Regel anerkannt | Apostille je nach Behörde |
| USA, Kanada | In der Regel anerkannt | Apostille je nach Behörde, kein zentrales Register |
| Türkei, Brasilien | Mit Apostille und Übersetzung | Eintrag in heimisches Register |



