Den Namen ändert ihr nicht in Dänemark, sondern zu Hause. Dort stehen euch nach der dänischen Trauung alle Namensoptionen offen, die das deutsche, österreichische oder Schweizer Recht kennt. Einen dänischen Namen direkt zu führen, geht dagegen nicht.
Welche Namensoptionen habt ihr?
Beide behalten
Jeder Partner behält seinen Geburtsnamen.
Gemeinsamer Ehename
Ein Geburtsname wird zum Ehenamen beider. Bei Kindern automatisch.
Doppelname
Ein oder beide Partner führen einen Doppelnamen mit Bindestrich (z. B. „Müller-Schmidt“). Was genau möglich ist, hängt vom Land ab.
Wo erklärt ihr die Namensänderung?
In Deutschland: bei eurem zuständigen Standesamt (Wohnort oder Eheort, wenn dort registriert). In Österreich: bei der Standesamtsbehörde am Hauptwohnsitz. In der Schweiz: beim Zivilstandsamt.
Was kostet die Namensänderung?
Die Erklärung selbst ist günstig; teurer wird meist der neue Ausweis.
| Land | Gebühr + neuer Ausweis |
|---|---|
| Deutschland | €25–60 + €60–80 |
| Österreich | €35 + €76 |
| Schweiz | CHF 75–150 + CHF 145 |
Welche Dokumente braucht ihr?
- Dänische Heiratsurkunde (mehrsprachig oder beglaubigt übersetzt)
- Geburtsurkunde beider Partner
- Personalausweis oder Reisepass
- Antragsformular des Standesamts
- Nur für die Schweiz: Apostille auf der dänischen Heiratsurkunde, falls der Kanton sie verlangt
Was ihr nach der Namensänderung umstellen müsst
Pass und Ausweis zuerst
Beim Bürgeramt bekommt ihr Pass und Ausweis mit dem neuen Namen; damit erledigt ihr alle weiteren Änderungen in einem Rutsch.
Banken und Versicherungen
Per Heiratsurkunde formlos änderbar.
Krankenkasse, Arbeitgeber
Lohnsteuerklasse III/V oder IV/IV.
Verträge und Mitgliedschaften
Telekom, Strom, Vereine, Online-Konten.



