Ja, mit einem Schengen-Visum könnt ihr in Dänemark legal heiraten. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge (erst das Visum, dann der AFL-Antrag), ein ehrlich angegebener Reisezweck und der Nachweis der legalen Einreise, seit April 2026 ohne Stempel.
Warum die Heirat mit Schengen-Visum legal ist
Dänemark verlangt für die Eheschliessung keinen Wohnsitz im Land und keine dänische Staatsbürgerschaft. Das Familieretshuset (Agency of Family Law, AFL) prüft zwei Dinge: eure Ehefähigkeit (volljährig, ledig bzw. rechtskräftig geschieden oder verwitwet) und den rechtmässigen Aufenthalt in Dänemark zum Zeitpunkt der Trauung. Ein gültiges Schengen-Visum begründet einen rechtmässigen Aufenthalt, diese Voraussetzung ist damit erfüllt.
Genau deshalb ist Dänemark für binationale Paare so beliebt: Was in Deutschland oft an Ehefähigkeitszeugnis und monatelangen Verfahren scheitert, ist in Dänemark ein klar geregelter Weg.
Der wichtigste Punkt: Reisezweck ehrlich angeben
Viele Paare glauben, sie müssten im Visumantrag „Tourismus“ ankreuzen, weil eine Hochzeit verdächtig wirke. Das ist ein Fehler: Falsche Angaben im Visumverfahren sind ein echtes Risiko, denn sie können zur Annullierung des Visums führen.
Gebt als Reisezweck ehrlich „Hochzeit in Dänemark“ an. Eine Eheschliessung ist ein legitimer, klar terminierter Kurzaufenthalt, genau das, wofür ein Schengen-Visum (Typ C) gedacht ist. Zuständig ist grundsätzlich die Vertretung des Staates, der Hauptziel der Reise ist (Art. 5 Visakodex). Eine Zusage gibt es nicht: Die Vertretung entscheidet im Einzelfall und prüft vor allem, ob ihr nach dem Aufenthalt wieder ausreist (Art. 21 und 32 Visakodex). Belegt deshalb Rückflug, Unterkunft, Reisekrankenversicherung und eure Bindungen im Heimatland sorgfältig.
Welche Konstellation habt ihr? Die Übersicht
| Konstellation | Heirat möglich? | Was ihr braucht |
|---|---|---|
| EU-, EWR- und Schweizer Bürger | Ja | Pass oder Personalausweis, kein Visum nötig |
| Aufenthaltstitel eines Schengen-Staats (egal welches Land) | Ja | Gültiger Aufenthaltstitel + Pass, der Titel genügt als Aufenthaltsnachweis |
| Schengen-Visum (Typ C) | Ja | Visum mit ehrlich angegebenem Reisezweck + EES-Einreisenachweise (seit 10.04.2026) |
| Visumfreie Staatsangehörigkeit (z. B. USA, Brasilien, Serbien, Ukraine mit biometrischem Pass) | Ja | Pass + Ausdruck des EES-Visumrechners + Flugtickets oder Boardingpässe |
| Duldung (Deutschland) | Nein | Die Duldung erlaubt keine legale Einreise nach Dänemark |
Der letzte Fall ist bitter, aber wichtig: Mit einer Duldung ist die Heirat in Dänemark nicht möglich, weil der legale Aufenthalt bzw. die legale Einreise nach Dänemark fehlt. Hier hilft nur anwaltliche Beratung zu Alternativen in Deutschland.
Neu seit 10. April 2026: EES ersetzt den Einreisestempel
Am 10. April 2026 ist das EU-Entry/Exit-System (EES) vollständig gestartet. Seitdem werden Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen digital erfasst, der physische Stempel im Pass entfällt. Für eure dänische Hochzeit heisst das: Den klassischen Nachweis der legalen Einreise per Passstempel gibt es nicht mehr.
Drittstaatsangehörige, deren Ein- oder Ausreise nach dem 10. April 2026 liegt, weisen die legale Einreise gegenüber dem Familieretshuset jetzt so nach:
- mit dem Visum-Sticker im Pass, sofern sie visumpflichtig sind (Farbscans aller Passseiten sind im AFL-Verfahren ohnehin Pflicht),
- mit Ausdrucken der Daten- und Ergebnisseiten des EES-Visumrechners (EU-Seite „Check how long you can stay“), das gilt auch für visumfreie Staatsangehörige,
- mit Flugtickets bzw. Boardingpässen als Beleg der tatsächlichen Reise.
Seid ihr beim AFL-Antrag noch nicht eingereist, reicht ihr den Ausdruck des EES-Visumrechners für den geplanten Aufenthalt ein. Nach der Ankunft erstellt ihr die Ausdrucke am besten gleich neu und hebt die Boardingpässe auf, auch mobile als PDF oder Screenshot. Der rechtmässige Aufenthalt muss am Trauungstag bestehen.
Alternative: Ein Aufenthaltstitel eines Schengen-Staats genügt
Lebt der Partner ohne EU-Pass bereits mit einem Aufenthaltstitel in einem Schengen-Land, egal ob Deutschland, Österreich, Frankreich oder Spanien, braucht ihr kein zusätzliches Visum für Dänemark. Der gültige Aufenthaltstitel genügt als Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts. Auch hier gilt: Der Titel muss zum Zeitpunkt der Trauung gültig sein. Welche Unterlagen sonst noch nötig sind, zeigt euch unser Dokumenten-Guide 2026.
Was die Heirat nicht ändert: euer Aufenthaltsstatus
Ein weit verbreitetes Missverständnis lautet: „Wir heiraten in Dänemark, dann darf mein Partner einfach in Deutschland bleiben.“ So funktioniert es nicht. Die Heirat ändert den Aufenthaltsstatus nicht automatisch.
Nach der Hochzeit läuft der reguläre Familiennachzug: Visum zum Ehegattennachzug bei der zuständigen Auslandsvertretung, für Deutschland in der Regel mit A1-Deutschnachweis (Ausnahmen gibt es etwa für Staatsangehörige der USA, Kanadas oder Japans). Die dänische Heiratsurkunde wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt; sie ist die Grundlage des Antrags, aber keine Abkürzung am Verfahren vorbei.
So plant ihr die Hochzeit mit Schengen-Visum
Ehefähigkeit klären
Macht unseren kostenlosen Eignungs-Check; er zeigt euch, ob und wie euer Fall funktioniert.
Dokumente sammeln
Pass-Scans, je nach Fall Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Beziehungsnachweise. Eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt das Familieretshuset nur im Einzelfall; ledige Antragsteller bestätigen ihren Familienstand sonst mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag (strafrechtlich verbindlich).
Visum beantragen
Ob euer Partner überhaupt ein Visum braucht, zeigen die Regeln für euer Herkunftsland. Falls ja: bei der zuständigen Auslandsvertretung, mit ehrlichem Reisezweck „Hochzeit in Dänemark“ und den üblichen Schengen-Unterlagen. Plant den Reisezeitraum realistisch: Den Trauungstermin bucht ihr erst nach der AFL-Genehmigung, und die Wartezeit hängt von der Kommune ab.
AFL-Antrag stellen
Digital, Gebühr DKK 2.100 (ca. €281), mit Visum-Sticker und dem Ausdruck des EES-Visumrechners für den geplanten Aufenthalt. Vollständige Anträge entscheidet das Familieretshuset in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen; bei Nachforderungen bearbeitet es derzeit Anträge aus August 2026, also rund 2 Monate (Stand 18.10.2026).
Trauungstermin buchen
Nach der Genehmigung erhaltet ihr die Prøvelsesattest und bucht den Termin direkt bei der Kommune. Die Prøvelsesattest gilt maximal 4 Monate, wird aber kürzer befristet, wenn euer rechtmässiger Aufenthalt früher endet; der Termin muss deshalb innerhalb der Visum-Gültigkeit liegen.
Einreisen, heiraten, fristgerecht ausreisen
EES-Nachweise sichern, Trauung (1–2 Tage vor Ort reichen), danach zurück, und den Familiennachzug regulär starten.
Quellen und Stand
- Familieretshuset: Nachweis des legalen Aufenthalts in Schengen für Nicht-EU-Bürger (Englisch)
- EU: EES-Rechner „Check how long you can stay“ (Englisch)
- Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009
- Familieretshuset: Eheschliessungsbedingungen (Ledigkeitsnachweis nur bei konkretem Bedarf)
- Familieretshuset: Bearbeitungszeiten für internationale Eheschliessungen
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Visum- und Aufenthaltsrecht ist stark einzelfallabhängig; bei Besonderheiten wie laufenden Asylverfahren, abgelaufenen Titeln oder komplizierten Voraufenthalten sprecht mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Migrationsrecht, bevor ihr Fristen und Gebühren investiert.



