In aller Regel ja: Eine Zivilehe, die in Dänemark gültig geschlossen wurde, erkennen die meisten Staaten an, ohne dass ihr noch einmal heiraten müsst. Unterschiedlich sind zwei Dinge: ob ihr die Ehe im Heimatland eintragen lassen müsst, und welche Form der dänischen Urkunde die Behörden dort annehmen. Diese Übersicht zeigt beides für 20 Länder, jeweils mit offizieller Quelle (Stand 06.11.2026).
Der Grundsatz: Gilt die Ehe auch zu Hause?
Fast alle Rechtsordnungen trennen zwei Fragen. Die Form der Trauung richtet sich nach dem Recht des Orts, an dem geheiratet wird, bei euch also nach dänischem Recht. Die Voraussetzungen, etwa Alter oder ob jemand noch verheiratet ist, prüft jedes Land nach seinem eigenen Recht; in Deutschland nach dem Recht der Staatsangehörigkeit (Art. 13 EGBGB), in England nach dem Recht des Wohnsitzes (FCDO: Informative Note Marriage). Weil Familieretshuset diese Voraussetzungen vor der Trauung prüft, ist eine dänische Ehe in den meisten Ländern unproblematisch.
Für euch heisst das, drei Fragen auseinanderzuhalten:
- Gilt die Ehe? In den Ländern dieser Übersicht in aller Regel ja, mit Ausnahmen bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei religiösen Bedingungen.
- Muss oder kann sie eingetragen werden? Manche Länder verlangen das, in Deutschland ist es freiwillig, in Grossbritannien gar nicht möglich.
- Welche Urkunde braucht die Behörde? Die internationale Heiratsurkunde, mit oder ohne Apostille, oft mit Übersetzung.
Gilt eine Ehe in einem Land, im anderen aber nicht, spricht man von einer hinkenden Ehe. Ist die Anerkennung in einem bestimmten Land für euch wichtig, etwa weil ihr später dort leben wollt, klärt sie vor der Trauung mit dem Konsulat.
Welche Urkunde braucht ihr: international, mit Apostille oder legalisiert?
Direkt nach der Trauung bekommt ihr zwei internationale Heiratsurkunden mit allen Angaben auf Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Welche Form ein Land verlangt, hängt davon ab, wo es steht:
| Land | Was die Urkunde braucht |
|---|---|
| EU-Staat | keine Apostille: Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit öffentliche Urkunden eines EU-Staats in den anderen EU-Staaten davon (e-Justice: Public documents) |
| Schweiz | laut Merkblatt der Schweizer Vertretung keine Apostille, aber Original, höchstens 6 Monate alt |
| Staat im Haager Apostille-Übereinkommen ausserhalb der EU | Apostille des dänischen Aussenministeriums, DKK 250, etwa 5 bis 7 Arbeitstage (Udenrigsministeriet: Marriage certificates) |
| Staat ausserhalb des Übereinkommens, z. B. Ägypten | Legalisation: erst dänisches Aussenministerium, dann die Botschaft des Landes in Kopenhagen |
Ob ein Land dem Übereinkommen angehört, zeigt die Statustabelle der Haager Konferenz. Dazu kommt oft eine beglaubigte Übersetzung in die Landessprache, etwa ins Polnische, Italienische oder Türkische. Wie die Apostille abläuft, steht im Ratgeber Apostille auf die dänische Heiratsurkunde.
Die 20 Länder im Überblick
| Land | Gilt die Ehe? | Eintragung zu Hause | Urkunde |
|---|---|---|---|
| Deutschland | in aller Regel ja | freiwillig (Nachbeurkundung) | international, ohne Apostille |
| Österreich | ja | Pflicht: Zentrales Personenstandsregister | international, ohne Apostille |
| Schweiz | nach Prüfung | Meldung über die Vertretung, Eintrag in Infostar | Original, max. 6 Monate alt |
| Grossbritannien | ja, wenn rechtmässig und nach britischem Recht zulässig | nicht möglich | dänische Urkunde (enthält Englisch) |
| Irland | ja, wenn im dänischen Register eingetragen | in der Regel nicht | dänische Urkunde |
| USA | in der Regel ja | nicht nötig | dänische Urkunde, Apostille sinnvoll |
| Kanada | in der Regel ja | nicht nötig | dänische Urkunde |
| Australien | in der Regel ja | nicht vorgesehen | dänische Urkunde |
| Polen | in der Regel ja | Transkription, nötig für Ausweis, PESEL und Personenstandssachen | Original, Übersetzung oder Standardformular |
| Spanien | ja, voll wirksam mit Eintragung | Pflicht: Registro Civil über das Konsulat | siehe unten |
| Italien | in der Regel ja | Pflicht: Übertragung in die Gemeinde (trascrizione) | Original mit italienischer Übersetzung |
| Ukraine | ja, mit Apostille | je nach Zweck beim Konsulat klären | Apostille und ukrainische Übersetzung |
| Russland | ja, mit Apostille | kein Verfahren vorgesehen | Apostille |
| Philippinen | in der Regel ja | Pflicht: Report of Marriage binnen 1 Jahr | Apostille |
| Vietnam | für Behörden nach Eintragung | ghi chú kết hôn bei Botschaft oder Gemeinde | Apostille und vietnamesische Übersetzung |
| Indien | Urkunde wird für Passdienste angenommen | keine Pflicht gefunden | für Passdienste Kopie der Urkunde |
| Türkei | ja, wenn nach türkischem Recht zulässig | Pflicht binnen 30 Tagen | beim Konsulat klären |
| Brasilien | ja | Pflicht: Konsulat, dann Cartório in Brasilien | laut Botschaft Kopenhagen ohne Apostille |
| Marokko | nach marokkanischem Recht zu prüfen | beim Konsulat klären | Apostille |
| Ägypten | beim Konsulat klären | beim Konsulat klären | Legalisation |
Deutschland, Österreich und die Schweiz
In Deutschland wird die dänische Ehe in aller Regel ohne eigenes Verfahren anerkannt, die Eintragung ins deutsche Eheregister ist freiwillig. Österreich verlangt die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (oesterreich.gv.at). In der Schweiz gilt die Ehe nicht automatisch: Ihr meldet sie über das Regionale Konsularcenter in Stockholm, dann prüft der Kanton und trägt sie ins Register Infostar ein (Merkblatt der Schweizer Vertretung). Alle Schritte stehen in den Ratgebern zu Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Grossbritannien und Irland
Die britische Regierung erkennt eine ausländische Ehe an, wenn sie im Land der Trauung rechtmässig war und nach britischem Recht zulässig wäre. Eingetragen werden in Grossbritannien nur dort geschlossene Ehen; eine britische Urkunde für eine Ehe im Ausland gibt es nicht (GOV.UK: Getting your marriage certificate). Mehr im Ratgeber Heiraten mit britischem Partner. Irland erkennt eine Ehe aus dem Ausland an, wenn sie im Zivilregister des Landes der Trauung eingetragen ist und die Formvorschriften eingehalten wurden; das irische Zentralregister ist mit Ehen aus dem Ausland nicht befasst, und die ausländische Urkunde wird in der Regel akzeptiert (Citizens Information: Getting married abroad).
USA, Kanada und Australien
Für die US-Einwanderungsbehörde zählt eine Ehe, die am Ort der Trauung gültig ist (USCIS Policy Manual); eintragen müsst ihr sie bei keiner US-Behörde, und bei Fragen zur Gültigkeit in einem Bundesstaat verweist die US-Botschaft an dessen Attorney General (U.S. Embassy London). Kanada schreibt, dass im Ausland rechtmässig geschlossene Ehen in der Regel gültig sind und nicht registriert werden müssen (Government of Canada: Marriage overseas); für das Sponsoring muss die Ehe nach dem Recht des Orts und nach kanadischem Recht gültig sein, nachweisen müssen das die Antragsteller (IRCC: Legality of a marriage). Australien erkennt Ehen aus dem Ausland in der Regel an, wenn sie dort gültig sind und auch in Australien gültig wären; eine Eintragung ist nicht vorgesehen (Australian High Commission London). Details zu den USA im Ratgeber Heiraten mit US-Partner.
Polen, Spanien und Italien
Polen: Die Übertragung ins polnische Register (transkrypcja) ist nötig, sobald ihr einen polnischen Ausweis, eine PESEL-Angelegenheit oder andere Personenstandssachen beantragt. Das geht beim Konsulat oder direkt bei einem Standesamt in Polen. Die Botschaft in Kopenhagen verlangt das Original der dänischen Urkunde, Ausdrucke aus E-boks nimmt sie nicht an, dazu eine beeidigte Übersetzung oder das mehrsprachige Standardformular (Botschaft in Kopenhagen, Botschaft in Berlin).
Spanien: Die Ehe muss ins spanische Zivilregister eingetragen werden. Zuständig ist das Konsulat der Botschaft in Kopenhagen für Ehen aus Dänemark, oder das Registro Civil des Wohnorts, wenn beide in Spanien leben; beide erscheinen persönlich, die Eintragung ist kostenlos (Embajada de España en Copenhague). Die Seite verlangt ausländische Urkunden legalisiert oder apostilliert, obwohl die EU-Verordnung 2016/1191 dänische Personenstandsurkunden davon befreit; fragt vorher, was das Konsulat annimmt.
Italien: Ehen aus dem Ausland werden an die Gemeinde des Wohnsitzes oder der AIRE-Eintragung zur Übertragung übermittelt, über das Konsulat oder direkt bei der Gemeinde. Die Botschaft in Kopenhagen verlangt die dänische Urkunde mit italienischer Übersetzung, auf ihrem Formular oder von einem autorisierten Übersetzer (Ambasciata d'Italia a Copenaghen).
Ukraine und Russland
Beide Länder erkennen ausländische Personenstandsurkunden an, wenn sie beglaubigt sind, soweit kein Vertrag etwas anderes vorsieht; zwischen Dänemark und beiden Staaten gilt das Apostille-Übereinkommen. Für die Ukraine heisst das: dänische Urkunde mit Apostille und beglaubigter ukrainischer Übersetzung (Diia: Державна реєстрація шлюбу). Für Russland nennt die Konsularabteilung des Aussenministeriums dieselbe Regel (kdmid.ru: Häufige Fragen); ein eigenes Eintragungsverfahren für Ehen aus dem Ausland haben wir dort nicht gefunden. Mehr in den Ratgebern Ukraine und Russland und Belarus.
Philippinen, Vietnam und Indien
Philippinen: Die Ehe wird mit dem Report of Marriage gemeldet, binnen eines Jahres, sonst als verspätete Meldung. Die Botschaft in Berlin nimmt nur Ehen aus ihrem Amtsbezirk an (Philippine Embassy Berlin: Report of Marriage); für eine dänische Ehe ist die Botschaft in Kopenhagen zuständig, die die Urkunde mit Apostille verlangt. Vietnam: Der vietnamesische Partner lässt die Ehe eintragen (ghi chú kết hôn), bei Wohnsitz im Ausland bei der Botschaft im Wohnsitzland, in Vietnam seit Juli 2025 beim Volkskomitee der Gemeinde (Provinzportal Hà Tĩnh), mit Apostille und vietnamesischer Übersetzung. Indien: Eine Pflicht zur Eintragung nennen die offiziellen Seiten, die wir geprüft haben, nicht; für den Ehepartner im indischen Pass verlangt die Botschaft in Berlin eine Kopie der Heiratsurkunde und des Passes des Ehepartners (Indische Botschaft Berlin: Checkliste). Die Einzelheiten stehen in den Ratgebern Philippinen, Vietnam und Indien.
Türkei
Eine Ehe, die Türken vor ausländischen Behörden schliessen, ist nach türkischem Recht gültig, wenn sie dem türkischen Zivilgesetzbuch entspricht, und wird binnen 30 Tagen bei der türkischen Vertretung gemeldet; das Generalkonsulat in Berlin nennt einen Monat ab der Hochzeit (Generalkonsulat Berlin: Bilgi notu). Welche Form der dänischen Urkunde das Konsulat annimmt, klärt vor der Reise; Details im Ratgeber Heiraten mit Partner aus der Türkei.
Brasilien
Eine von einer ausländischen Behörde geschlossene Ehe gilt in Brasilien. Sie wird bei einer brasilianischen Konsularstelle registriert und danach beim Cartório do 1º Ofício des Wohnorts in Brasilien oder im Bundesdistrikt übertragen (gov.br: Registrar casamento no exterior). Die Botschaft in Kopenhagen schreibt, dass dänische Heiratsurkunden dafür keine Apostille brauchen und nur der brasilianische Ehegatte erscheinen muss; ihr Verfahren gilt für Brasilianer mit Wohnsitz in Dänemark oder Litauen (Embaixada do Brasil em Copenhague). Lebt ihr in Deutschland, fragt beim dortigen Konsulat. Mehr im Ratgeber Partner aus Lateinamerika.
Marokko und Ägypten
Für Marokko weist das OLG Köln darauf hin, dass es für die Wirksamkeit nach marokkanischem Recht darauf ankommt, ob die Ehe vor Adoul oder in Anwesenheit zweier Zeugen islamischen Glaubens geschlossen wurde (OLG Köln: Länderhinweise Marokko); eigene Trauzeugen dürft ihr in Dänemark mitbringen. Für Ägypten, das dem Apostille-Übereinkommen nicht angehört, legalisiert erst das dänische Aussenministerium die Urkunde und dann die ägyptische Botschaft in Kopenhagen (Dänische Botschaft Kairo). Wie beide Länder die Ehe eintragen, klärt mit dem Konsulat; mehr im Ratgeber Marokko, Tunesien, Algerien.
Gleichgeschlechtliche Ehen: wo die Anerkennung endet
Dänemark traut gleichgeschlechtliche Paare seit 2012. Als Ehe anerkannt wird sie in Deutschland seit 2017, in Österreich seit 2019 und in der Schweiz seit dem 01.07.2022. Für die übrigen Länder dieser Übersicht sagen offizielle Seiten Folgendes:
- Irland: anerkannt als Ehe seit dem 16.11.2015, oder ab dem Hochzeitstag, wenn er später liegt (Department of Foreign Affairs).
- Spanien: Die Ehe hat dieselben Voraussetzungen und Wirkungen, ob die Partner gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind (Ley 13/2005).
- Italien: Ist mindestens einer Italiener, wird die Ehe übertragen und hat die Wirkungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (unione civile), laut Botschaft in Kopenhagen.
- USA: Für Einwanderungsfragen behandelt USCIS gleichgeschlechtliche Ehen wie andere Ehen.
- Polen: Der EuGH hat am 25.11.2025 entschieden, dass Polen die Übertragung nicht verweigern darf, wenn sie der einzige Weg zur Anerkennung ist, bei Paaren, die ihr Freizügigkeitsrecht genutzt haben (FRA: C-713/23). Laut Bürgerbeauftragtem hat das Innenministerium dazu noch keine Leitlinien erlassen (Stand 26.06.2026, RPO); ob das auch für eine reine Hochzeitsreise nach Dänemark gilt, ist offen.
- Russland: Die Verfassung schützt die Ehe als Verbindung von Mann und Frau (Verfassung, Art. 72); eine Anerkennung ist nicht zu erwarten.
Für alle anderen Länder fragt vorher bei der zuständigen Behörde. Ablauf und Rechtslage in Dänemark erklärt der Ratgeber Gleichgeschlechtlich heiraten in Dänemark.
So geht ihr vor
- Vor der Trauung: Prüft in der Tabelle, ob euer Land eine Eintragung verlangt, und fragt beim Konsulat nach, wenn es Bedingungen an Zeugen, Religion oder die Form der Urkunde stellt.
- Am Hochzeitstag: Ihr bekommt zwei internationale Heiratsurkunden. Legt fest, welches Exemplar wohin geht.
- Apostille oder Legalisation: nur für Länder ausserhalb der EU, beim dänischen Aussenministerium.
- Übersetzung: wenn die Behörde sie verlangt, nach der Apostille.
- Fristen einhalten: Türkei 30 Tage, Philippinen 1 Jahr, Schweiz Urkunde höchstens 6 Monate alt.
Was nach der Trauung sonst ansteht, vom Namen bis zur Steuer, steht im Ratgeber In Dänemark geheiratet: was nun?, die Regeln für die Hochzeit selbst je Staatsangehörigkeit auf der Seite Regeln nach Herkunftsland. Die Apostille auf eure dänische Heiratsurkunde besorgen wir als Zusatzleistung für €149,99, auch zu den Paketen Essential (€249,99) und Complete (€649,99); alle Leistungen stehen auf der Preisseite. Ob eure Hochzeit in Dänemark überhaupt passt, zeigt der kostenlose Eignungs-Check.



