In der dänischen Volkskirche könnt ihr nur rechtsgültig heiraten, wenn einer von euch Mitglied ist oder der lutherischen Kirche Schwedens, Norwegens, Finnlands oder Islands angehört. Die evangelischen Kirchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind der Volkskirche nicht gleichgestellt. Katholisch ist eine Trauung nach Angaben der katholischen Kirche in Dänemark möglich, wenn ihr beide getauft seid und einer von euch katholisch ist, mit mindestens sechs Monaten Vorlauf. Sonst heiratet ihr standesamtlich und feiert die kirchliche Trauung zu Hause.
Die Grundregel: Mitgliedschaft in der Volkskirche
Das dänische Ehegesetz kennt zwei Wege zur Ehe, die standesamtliche und die kirchliche Trauung (§ 15); eine Trauung in der Volkskirche (Folkekirken) ist rechtlich genauso gültig wie eine im Rathaus. Kirchlich trauen darf ein Pfarrer der Volkskirche aber nur, wenn einer von euch zur Volkskirche gehört, und eine andere anerkannte Glaubensgemeinschaft nur, wenn einer von euch ihr angehört (§ 16). Ist keiner von euch Mitglied, darf der Pfarrer nicht trauen; so steht es auch im Leitfaden der Stifte Aalborg, Aarhus und Viborg vom Juli 2026.
Das Gesetz erlaubt dem Kirchenminister, Mitglieder ausländischer evangelisch-lutherischer Kirchen gleichzustellen. Genutzt hat er das nur für die lutherischen Kirchen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens (BEK 565/2019 § 2 Abs. 6). Ob und wie ihr ohne Wohnsitz in Dänemark Mitglied der Volkskirche werden könnt, ist nicht bestätigt; fragt beim Pfarramt nach.
Was der Pfarrer entscheidet und welche Kirche es sein kann
Auch mit Mitgliedschaft habt ihr nicht automatisch einen Anspruch. Zur Trauung verpflichtet ist der Pfarrer nur, wenn ihr beide Mitglied seid und einer von euch zu seiner Gemeinde gehört oder eine besondere Verbindung zu ihr hat (BEK 565/2019 § 2 Abs. 5). Ist nur einer von euch Mitglied, entscheidet der Pfarrer selbst. Geschiedene darf er ablehnen; was für eine zweite Ehe allgemein gilt, steht im Ratgeber zweite Hochzeit in Dänemark.
Eine freie Kirchenwahl gibt es nicht. Getraut wird in der Kirche eures Wohnortsprengels oder in einer Kirche, zu der ihr eine besondere Verbindung habt, etwa weil ihr dort früher gewohnt habt oder nahe Angehörige dort leben; über andere Kirchen entscheidet der Pfarrer. Ohne Wohnsitz in Dänemark bleibt euch also die besondere Verbindung oder die Entscheidung des Pfarrers. Getraut wird in der Regel auf Dänisch, der Bischof kann eine andere Sprache erlauben, und für Deutsch und Englisch gibt es eigene Trauliturgien. Sind Paar und Pfarrer sich einig, kann die Trauung auch an einem anderen geeigneten Ort als in der Kirche stattfinden (BEK 565/2019 § 3 Abs. 3), aber ebenfalls nur für Paare, die kirchlich heiraten dürfen.
Deutschsprachige Gemeinden in Nordschleswig und Kopenhagen
In Aabenraa (Apenrade), Haderslev (Hadersleben), Sønderborg (Sonderburg) und Tønder (Tondern) gibt es deutschsprachige Gemeindeteile innerhalb der Volkskirche. In Aabenraa etwa finden Trauungen auf Deutsch statt, auf Wunsch zweisprachig, und die Pastorin wirkt dabei zugleich als Standesbeamtin. Es gelten aber die Regeln der Volkskirche: Einer von euch muss Mitglied sein.
- Sct. Marie in Sønderborg: Die deutsche Gemeinde traut nur Paare mit einer Verbindung zur Kirche, sie sei „keine Hochzeitskirche“. Für eine rechtsgültige Trauung müssen beide eine dänische CPR-Nummer haben; ohne sie ist dort nur ein Segen nach einer standesamtlichen Trauung möglich.
- Nordschleswigsche Gemeinde: Die deutsche Freigemeinde in den ländlichen Bezirken nimmt laut Satzung nur Mitglieder mit Wohnsitz in Dänemark auf. Für Paare aus dem Ausland ist sie deshalb kein Weg.
- Sankt Petri in Kopenhagen: Die deutschsprachige Gemeinde nimmt laut eigener Seite Mitglieder der Volkskirche und der Gliedkirchen der EKD auf. Ob eine Mitgliedschaft bei Sankt Petri ohne Mitgliedschaft in der Volkskirche für eine rechtsgültige Trauung reicht, ist nicht bestätigt; fragt vorher schriftlich bei der Gemeinde nach.
Die Trauzeiten der Standesämter in denselben Orten vergleicht der Ratgeber Grenznah heiraten in Dänemark.
Katholisch heiraten in Dänemark
Die katholische Kirche ist in Dänemark eine anerkannte Glaubensgemeinschaft. Traut ein Priester mit dänischer Trauungsbefugnis, hat die Trauung zugleich zivile Wirkung, ein Termin bei der Kommune ist nicht zusätzlich nötig. Die Voraussetzungen laut der katholischen Kirche in Dänemark:
- Ihr seid beide getauft, mindestens einer von euch ist katholisch. Ist einer nicht getauft, braucht es eine Dispens.
- Getraut wird nur in einer katholischen Kirche oder Kapelle, nicht im Garten, im Wald oder am Strand.
- Plant mindestens sechs Monate Vorlauf ein. Die Ehevorbereitung ist Pflicht und kann dort stattfinden, wo einer von euch wohnt.
- Einen Priester aus der Heimat mitzubringen, geht nach dänischem Recht in den meisten Fällen nicht.
- Üblich ist eine Spende, typischerweise 500 bis 1.000 Kronen.
Zu Hause braucht ihr eure Pfarrei: In deutschen Bistümern erstellt sie das Ehevorbereitungsprotokoll, für eine Trauung im Ausland kommt ein eigenes Formular dazu, und der Taufschein darf höchstens sechs Monate alt sein (so die Diözese Rottenburg-Stuttgart; der Ablauf unterscheidet sich je Bistum). Die rechtlich gültige Heiratsurkunde stellt seit 2023 die Kommune aus, nicht mehr die Kirche. Ob die Zugehörigkeit zu einer katholischen Pfarrei im Ausland für die zivile Wirkung in Dänemark genügt, ist nicht bestätigt; klärt das vorher schriftlich mit dem Bistum Kopenhagen.
Anglikanisch und andere Glaubensgemeinschaften
Für andere Glaubensgemeinschaften gilt dasselbe Prinzip: Rechtswirkung hat eine Trauung nur, wenn die Gemeinschaft in Dänemark anerkannt ist, ihr Trauender eine Befugnis des Kirchenministers hat und einer von euch ihr angehört. Eine Pflicht, Nichtmitglieder zu trauen, gibt es nicht. Welche Gemeinschaften anerkannt sind, zeigt das öffentliche Register; wer dort trauen darf, fragt ihr bei der Gemeinschaft selbst.
Wie eng die Gemeinden das handhaben, zeigt die anglikanische Kirche St Alban's in Kopenhagen. Sie traut in der Regel nur, wenn ihr beide getauft seid und einer von euch anglikanisch ist, einer Kirche in Gemeinschaft mit der Church of England angehört oder sechs Monate lang regelmässig dort den Gottesdienst besucht hat; sonst ist eventuell eine Segnung möglich. Ob eine Trauung dort zugleich als Eheschliessung nach dänischem Recht zählt, ist nicht bestätigt; fragt bei der Gemeinde nach.
Ohne Prøvelsesattest keine Trauung, auch nicht in der Kirche
Auch vor einer kirchlichen Trauung muss geprüft sein, dass ihr heiraten dürft (Ehegesetz § 19). Paare ohne Wohnsitz in Dänemark beantragen diese Genehmigung, die Prøvelsesattest, beim Familieretshuset. Die Gebühr beträgt DKK 2.100 (ca. €281) und wird nicht erstattet; vollständige Anträge entscheidet das Familieretshuset in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Mit der Gemeinde sprechen
Klärt zuerst mit Pfarrer oder Priester, ob einer von euch die Bedingungen erfüllt, welche Kirche in Frage kommt und welche Unterlagen die Gemeinde braucht.
Prøvelsesattest beantragen
Antrag und Gebühr beim Familieretshuset. Welche Unterlagen ihr dafür braucht, zeigen der kostenlose Eignungs-Check und der Dokumente-Guide.
Genehmigung vorlegen und heiraten
Die Prøvelsesattest muss dem Pfarrer vor der Trauung vorliegen und ist vier Monate gültig. In der Volkskirche stellt der Pfarrer danach die Heiratsurkunde aus, bei einer katholischen Trauung kommt die gültige Urkunde von der Kommune.
Anerkennung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Für die Anerkennung kommt es darauf an, dass die Ehe in Dänemark gültig geschlossen wurde, also vor einem dazu befugten Pfarrer oder Priester und mit Prøvelsesattest.
- Deutschland: Laut Deutscher Botschaft in Kopenhagen werden die Trauung vor einem dänischen Standesbeamten und die kirchliche Trauung „in der Regel“ anerkannt. Für die Form genügt das Recht des Ortes (Art. 11 EGBGB), ob ihr heiraten durftet, richtet sich nach eurem Heimatrecht (Art. 13 EGBGB); mehr im Ratgeber Anerkennung in Deutschland.
- Österreich: Nach § 16 Abs. 2 IPR-Gesetz genügt für eine Ehe im Ausland die Form des Ortes der Eheschliessung. Österreichische Staatsbürger müssen die Ehe melden, damit sie ins Zentrale Personenstandsregister kommt; mehr im Ratgeber Anerkennung in Österreich.
- Schweiz: Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird anerkannt (Art. 45 IPRG). Melden müsst ihr sie selbst über die Schweizer Vertretung, die dänischen Behörden tun das nicht; mehr im Ratgeber Anerkennung in der Schweiz.
Segnung statt Trauung: auch nur mit Mitgliedschaft
Seid ihr standesamtlich verheiratet, kann ein Pfarrer der Volkskirche eure Ehe segnen (Ehegesetz § 15 Abs. 2), in der Kirche oder an einem anderen geeigneten Ort. Laut Kirchenministerium muss auch dafür einer von euch Mitglied der Volkskirche sein. Der Pfarrer darf die Segnung ablehnen, und euer Hochzeitsdatum bleibt das der standesamtlichen Trauung. Die deutsche Gemeinde Sct. Marie in Sønderborg bietet Paaren ohne CPR-Nummer statt der Trauung einen Segen nach der standesamtlichen Trauung an, aber nur Paaren mit einer Verbindung zur Gemeinde.
Wo ihr in Dänemark standesamtlich auch am Strand, in einem Garten oder auf einem Boot heiraten könnt, zeigt der Ratgeber Heiraten an besonderen Orten.
Quellen, Stand Oktober 2026
Die Angaben stammen aus dem dänischen Recht, von der Volkskirche, den genannten Gemeinden und den Behörden:
- Recht: Ehegesetz, LBK 663/2026 (§§ 15–21), Trauungen in der Volkskirche, BEK 565/2019, Rundschreiben 9419/2019 und Gesetz über Glaubensgemeinschaften, LBK 338/2026 (alle Dänisch)
- Volkskirche: borger.dk, folkekirken.dk, Kirchenministerium zu Trauung, Wahl der Kirche und Segnung, Stiftsjura, Leitfaden der Stifte, Juli 2026 (PDF) und Liturgien in anderen Sprachen (alle Dänisch)
- Deutsche Gemeinden: kirche.dk, Deutsche Gemeinde Aabenraa, Satzung der Nordschleswigschen Gemeinde (PDF), Sct. Marie Sønderborg und Sankt Petri Kopenhagen mit der Seite zur Trauung
- Katholisch und anglikanisch: Katholische Kirche in Dänemark: Fragen zur Trauung und Sankt Ansgar (Dänisch), Diözese Rottenburg-Stuttgart: Ehevorbereitungsprotokoll (PDF), Register der Glaubensgemeinschaften (Dänisch) und St Alban's: Marriage (Englisch)
- Familieretshuset: Antrag, Gebühr und Gültigkeit und Bearbeitungszeiten (Dänisch)
- Anerkennung: Deutsche Botschaft Kopenhagen, EGBGB, IPR-Gesetz § 16 (Österreich) und Schweizer Vertretung: nach der Heirat
Stand: Oktober 2026. Kirchliche Regeln und Angebote der Gemeinden können sich ändern. Klärt eure Pläne immer zuerst mit der Gemeinde, bevor ihr den Antrag stellt.



