Beim Antrag in Dänemark gibt es immer dieselben Sackgassen. Neun typische Fehler kosten Zeit oder Geld, und für jeden gibt es eine einfache Korrektur.
Apostille auf veralteter Urkunde
Ihr holt einen Familienstandsnachweis aus einem Drittstaat, lasst ihn apostillieren und reicht ihn ein, und das Familieretshuset fordert nach, weil der Nachweis älter als 4 Monate ist. Die Apostille ist damit wertlos.
Übersetzung vor Apostille
Wer erst übersetzen und dann apostillieren lässt, hat ein Problem: Die Apostille bezieht sich auf das Original, nicht auf die Übersetzung, und der Übersetzer muss alles erweitern.
Die richtige Reihenfolge ist Original, Apostille, dann die Übersetzung der apostillierten Urkunde. Die falsche kostet 1–2 Wochen und €40–80 Nachzahlung.
Tourist-Visum als Schein-Anlass
Der Drittstaats-Partner kommt mit Tourist-Visum und sagt „Urlaub“, will aber heiraten. Bei der Grenzkontrolle droht dann der Rückreisezwang.
Gebt den Reisezweck ehrlich an: „Hochzeit in Dänemark“. Eine dänische Terminbestätigung verbessert eure Chancen auf das Schengen-Visum.
Termin buchen vor Antragsbestätigung
Ihr reserviert das Hotel und bucht die Anreise, bevor das Familieretshuset entschieden hat, und dann fordert es nach oder lehnt ab. Die Stornierung der Hotelbuchung kostet €100–300. Den Trauungstermin selbst könnt ihr in Tønder, Aabenraa und Kopenhagen ohnehin erst nach der Genehmigung buchen, denn der Buchungslink kommt mit bzw. nach ihr.
Urkunde in der falschen Sprache
Eine Urkunde auf Französisch, Italienisch, Türkisch o. ä. wird ohne Übersetzung eingereicht. Das Familieretshuset akzeptiert nur Dänisch, Englisch oder Deutsch und fordert nach.
Deutschsprachige Urkunden reicht ihr direkt ein. Alle anderen lasst ihr von einem autorisierten Übersetzer übersetzen, oder ihr bestellt, wo verfügbar, gleich die internationale mehrsprachige Urkunde nach EU-VO 2016/1191.
Scheidungsurteil ohne Rechtskraftvermerk
Das Scheidungsurteil wird ohne Rechtskraftvermerk eingereicht: Das Familieretshuset fordert nach und betrachtet den Partner bis dahin als verheiratet.
Das Urteil mit Rechtskraftvermerk fordert ihr beim Familiengericht des Scheidungsortes neu an; das kostet €18–35 und dauert 1–3 Wochen.
Kein A1-Deutsch beim Familiennachzug
Die Hochzeit ist erledigt, das Visum für den Familiennachzug beantragt, und die Botschaft fordert ein A1-Deutschzertifikat, das der Partner nicht hat. Die Verzögerung: 3–6 Monate.
Lasst den A1-Kurs deshalb parallel zur Dokumentenbeschaffung laufen. Akzeptiert werden Goethe, telc und ÖSD; der Kurs kostet €200–400.
Fehlende mehrsprachige Heiratsurkunde
Wer nur die dänische Heiratsurkunde mitnimmt, braucht beim deutschen Standesamt eine Übersetzung. Mehrkosten: €40–80.
Fragt beim Trauungstermin direkt nach der mehrsprachigen Version (multilingual extract); sie ist meist kostenlos und sofort verfügbar.
Steuerklassenwechsel vergessen
Ihr heiratet in Dänemark, vergesst, die Lohnsteuerklasse umzustellen, und zahlt 6 Monate lang zu viel Steuern (€200–500).
Beantragt direkt nach der Eintragung im deutschen Eheregister Klasse III/V oder IV/IV beim Finanzamt; eine rückwirkende Erstattung ist möglich.
Wenn ihr alles richtig machen wollt
Der einfachste Weg, diese Fehler zu vermeiden, ist unser kostenloser Eignungs-Check: Ein paar Fragen genügen, dann seht ihr, welche Unterlagen euer Fall braucht, und die meisten dieser Fehler passieren gar nicht erst. Die Reihenfolge aller Schritte zeigt unsere Checkliste.



