Kommt euer Partner oder eure Partnerin aus einem Land, das kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, verlangt das deutsche Standesamt eine Befreiung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG), ein Verfahren nach § 1309 BGB, das in der Praxis oft 6–12 Monate dauert. Die gute Nachricht: Es gibt eine völlig legale Alternative. Dänemark verlangt kein Ehefähigkeitszeugnis, die dänische Behörde prüft eure Ehefähigkeit selbst, und die Ehe wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt. Meist seid ihr in 3–6 Wochen verheiratet.
Warum das Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt (§ 1309 BGB)
Nach § 1309 Abs. 1 BGB muss ein ausländischer Partner, dessen Heimatrecht für die Eheschliessung massgeblich ist, dem deutschen Standesamt grundsätzlich ein Zeugnis seiner Heimatbehörde vorlegen. Dieses Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass der Eheschliessung nach dem Recht des Herkunftslandes kein Hindernis entgegensteht, dass die Person also volljährig, ledig und ehefähig ist. Der Grund ist pragmatisch: Ein deutsches Standesamt kann nicht selbst prüfen, ob jemand nach indischem oder brasilianischem Recht wirksam geschieden oder überhaupt ledig ist. Diese Prüfung wird deshalb an den Heimatstaat delegiert.
Fehlt das Zeugnis, darf das Standesamt die Ehe nicht schliessen, es sei denn, die OLG-Präsidentin oder der OLG-Präsident befreit euch nach § 1309 Abs. 2 BGB von der Vorlagepflicht. Genau hier beginnt für viele binationale Paare ein langes, nervenaufreibendes Verfahren.
Diese Länder stellen kein Ehefähigkeitszeugnis aus
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein Konzept, das vor allem europäische Staaten mit zentralen Personenstandsregistern kennen. In vielen Rechtsordnungen existiert schlicht keine Behörde, die ein solches Dokument ausstellen könnte. Typische Beispiele:
- USA: Es gibt kein zentrales Personenstandsregister, keine US-Behörde bescheinigt, dass jemand «ehefähig» ist.
- Indien: Das Dokument ist im indischen Recht nicht vorgesehen.
- Brasilien: Auch hier existiert kein Ehefähigkeitszeugnis im Sinne des § 1309 BGB.
- Viele afrikanische Länder: Das Konzept ist dem dortigen Personenstandsrecht überwiegend fremd.
Kommt euer Partner aus einem dieser Staaten, führt in Deutschland kein Weg an der OLG-Befreiung vorbei. Wie die Alternative für binationale Paare in Dänemark aussieht, lest ihr weiter unten.
So läuft das OLG-Befreiungsverfahren ab
- Anmeldung beim Standesamt: Ihr stellt den Befreiungsantrag nicht direkt beim OLG, sondern über das Standesamt, bei dem ihr die Eheschliessung anmeldet. Dort reicht ihr alle Unterlagen ein.
- Vorprüfung und Weiterleitung: Das Standesamt prüft die Unterlagen vor und leitet den Antrag mit einer Stellungnahme an das zuständige OLG weiter.
- Inhaltliche Prüfung: Das OLG prüft anhand des Heimatrechts, ob Ehehindernisse bestehen, etwa eine noch bestehende Ehe oder eine in Deutschland nicht anerkannte Auslandsscheidung. Dafür werden Ledigkeitsnachweise, eidesstattliche Versicherungen und teils Urkundenüberprüfungen über die deutschen Auslandsvertretungen herangezogen.
- Nachforderungen: Fehlen Dokumente oder sind sie veraltet, fordert das OLG nach, jede Runde kostet Wochen bis Monate.
- Entscheidung: Wird die Befreiung erteilt, ist sie in der Regel sechs Monate gültig. Heiratet ihr in dieser Frist nicht, beginnt das Verfahren von vorn.
Dauer und Kosten: Womit ihr rechnen müsst
Die Verfahrensdauer hängt stark vom OLG-Bezirk und vom Herkunftsland ab. In einfachen Fällen kann es schneller gehen, in der Praxis sind aber oft 6–12 Monate realistisch, vor allem, wenn das OLG eine Urkundenüberprüfung im Ausland veranlasst. Diese Überprüfung über Vertrauensanwälte der deutschen Botschaften kann allein mehrere Monate dauern.
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert und variieren von Fall zu Fall; hinzu kommen Nebenkosten für frische Urkunden, Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und gegebenenfalls die Urkundenüberprüfung. Verlässliche Pauschalbeträge gibt es nicht, fragt beim Standesamt nach einer Einschätzung für euren konkreten Fall.
Häufige Nachforderungen im Befreiungsverfahren
- Ledigkeits- oder Familienstandsnachweise, die älter als sechs Monate sind
- fehlende Apostille oder Legalisation auf ausländischen Urkunden
- Übersetzungen, die nicht von vereidigten Übersetzerinnen oder Übersetzern stammen
- ausländische Scheidungsurteile ohne Rechtskraftvermerk, oder ohne das in Deutschland teils nötige separate Anerkennungsverfahren
- abweichende Namensschreibweisen zwischen Pass, Geburtsurkunde und anderen Dokumenten
Die legale Alternative: Dänemark verlangt kein Ehefähigkeitszeugnis
Dänemark kennt die Anforderung aus § 1309 BGB nicht. Die zuständige Behörde, das Familieretshuset (Agency of Family Law, AFL), prüft eure Ehefähigkeit direkt anhand eurer Unterlagen: Pass, Familienstandsnachweis, bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil. Welche Unterlagen das im Detail sind, zeigt unsere Dokumentenliste für die Hochzeit in Dänemark.
Der Unterschied in der Praxis ist enorm: Bei vollständigen Unterlagen ist die AFL-Prüfung nach Zahlungseingang in der Regel binnen weniger Arbeitstage erledigt (Stand Juli 2026). Der eigentliche Engpass ist danach der Trauungstermin bei der Kommune. Insgesamt vergehen von der Anfrage bis zum Hochzeitstag meist 3–6 Wochen. Die AFL-Gebühr beträgt 2.100 DKK (ca. €281). Und die dänische Ehe wird in Deutschland, Österreich, der Schweiz und allen EU-Ländern anerkannt, mehr dazu in unserem Ratgeber zum Heiraten ohne Ehefähigkeitszeugnis.
| OLG-Befreiung (Deutschland) | Heirat in Dänemark | |
|---|---|---|
| Ehefähigkeitszeugnis nötig? | Ja, oder Befreiung nach § 1309 Abs. 2 BGB | Nein |
| Wer prüft die Ehefähigkeit? | OLG nach dem jeweiligen Heimatrecht | Familieretshuset (AFL) anhand eurer Dokumente |
| Typische Dauer | oft 6–12 Monate | meist 3–6 Wochen bis zum Hochzeitstag |
| Behördengebühr | nach Verfahrenswert, variiert | 2.100 DKK (ca. €281) AFL-Gebühr |
| Häufigste Verzögerung | Urkundenüberprüfung im Ausland | Wartezeit auf den Kommune-Termin |
| Ergebnis | Eheschliessung in Deutschland | dänische Heiratsurkunde, anerkannt in DE/AT/CH und der EU |
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